CCT LogIn

CCT Elektro AG - Intern

Dieser Bereich ist nur für CCT Elektro AG - Intern.
Danke für Ihr Verständniss.

Ihr CCT Team

automation

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Umfang der Lieferpflicht
Die Arbeiten und Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen sowie den Bestimmungen des SIA, Form. 118 und 137, die mit der Auftragserteilung als anerkannt gelten. Andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie uns schriftlich bestätigt sind.

Urheberrecht
Wir behalten uns alle Eigentumsrechte an den uns erstellten Plänen, Zeichnungen, Schemata, Entwürfen und Berechnungen vor.

Lieferzeit
Die Vollendungs- und Lieferfrist wird in jedem Falle besonders vereinbart. Tritt in der Fertigstellung der Arbeiten oder in den Lieferungen aus Gründen, für die wir uns kein Verschulden trifft (wie Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, Material- oder Personalmangel, Arbeitsrückstand anderer Handwerker usw.), eine Verzögerung ein, so wird die vereinbarte Vollendungs- oder Lieferfrist entsprechend verlängert. Für Verspätungen dieser Art lehnen wir jede Schadenhaftung ab.

Preise
Im Kostenvoranschlag sind sofern nicht besonders vermerkt, nicht inbegriffen
a)    Die Zuleitung zum Gebäude, für deren Erstellung die Bestimmungen unseres allgemeinen Reglements über die Abgabe elektrischer Energie massgebend sind.
b)    Die Montage aller nicht von uns bezogenen Beleuchtungskörper, Energieverbraucher und dergleichen.
c)    Alle Handwerkerarbeiten, die nicht Teile unserer Lieferung sind, sowie allfällige Ausbesserungsarbeiten der Maurer, Maler, Tapezierer, Schreiner usw.
d)    Die unser Eigentum bleibenden Mess-, Schalt- und Tarifapparate.

Die Übernahme der Arbeiten zu einem bestimmten Pauschal- oder Globalpreis bedarf in jedem Falle einer besonderen Vereinbarung.

Nachträglich gewünschte Änderungen oder Ergänzungen zu unserem Kostenvoranschlag werden zu den darin enthaltenen oder, falls solche fehlen, zu den jeweils gültigen Preisen ausgeführt. Vom Bauherrn verlangte Überzeit-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten wird mit den entsprechenden Lohnzuschlägen und allen aus derartigen Arbeiten erwachsenen besonderen Auslagen verrechnet. Für Akkordarbeiten, die unter nicht vorauszusehenden erschwerten Bedingungen ausgeführt werden müssen, behalten wir uns vor, einen entsprechenden Zuschlag in Anrechnung zu bringen.
Wird uns der Auftrag erst nach Ablauf der im Kostenvoranschlag festgesetzten Verbindlichkeitsfrist erteilt oder muss der Arbeitsbeginn ohne unser Verschulden wesentlich über den dafür vorgesehenen Termin hinaus verschoben werden, so gelangen die zur Zeit der Arbeitsausführung geltenden Preise zur Anwendung.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vom Ausstellungsdatum an gerechnet innert 30 Tagen zahlbar. Bei grösseren Maschinen- und Apparatebestellungen können vor der Lieferung Anzahlungen bis zu zwei Dritteln des Kaufpreises verlangt werden. Für umfangreiche Installationen sind während der Arbeitsausführung Anzahlungen bis zu 90% des Wertes der vertragsgemäss ausgeführten Arbeiten und Lieferungen zu leisten. Die Anzahlungen werden schriftlich eingefordert. Bei verspäteter Zahlung ist uns Verzugszins zu vergüten.

Sicherstellung
Wir behalten uns vor, für die Auftragssumme vor Arbeitsbeginn oder Lieferung Sicherstellung zu verlangen.

Garantie
Wir leisten für die von uns erstellten Anlagen Garantie für die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Fertigstellung an gerechnet. Alle Fehler, welche sich während dieser Zeit zeigen und nachweisbar auf schlechtes oder unzweckmässiges Material, mangelhafte oder nicht vorschrifts- oder fachgemässe Ausführung zurückzuführen sind, werden auf unsere Kosten behoben. Für Schäden, welche aus anderen Ursachen, wie höhere Gewalt, mangelhafte Instandstellung, natürliche Abnützung, Unachtsamkeit, vorschriftswidrige oder unrichtige Bedienung oder Anwendung usw., direkt oder indirekt entstehen sollten, lehnen wir jede Verantwortung, Ersatz- oder Haftpflicht ab. Ebenso erlischt unsere Garantiepflicht, wenn am Garantieobjekt ohne unsere Ermächtigung durch den Eigentümer oder durch Drittpersonen Änderungen oder Reparaturen ausgeführt werden. Für die Energieverbrauchsapparate gelten die Garantiebestimmungen der Fabrikanten. Zur Bekräftigung unserer Garantiepflicht wird dem Bauherrn mit der Rechnung bei grösseren Neuinstallationen ein Garantieschein ausgehändigt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien ist Zürich.

 

 

 

 

Social Media

Besuchen Sie uns auf Facebook & Xing.

Adresse

  • CCT Elektro AG
  • Sägereistrasse 6
  • 8152 Glattbrugg
  •  ------------------------
  • +41 44 880 35 00
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!